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in der Fassung vom 02.09.2023
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§ 1 Name und Zweck des Verbandes
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1. Der Name des Verbandes lautet „Familienverband Brossok“. Der Name Brossok und das Wappen der Familie können nicht verändert werden.
2. Zweck des Verbandes ist es, den Zusammenhalt der Familie zu fördern, die Tradition zu pflegen, Pflege des Familiensinnes und Förderung der Familienbeziehungen durch engeren Zusammenschluss der Familienmitglieder, die Feststellung der Familiengeschichte, Pflege der genealogischen Daten der Familie, Erhalt und Fortführung des Namens Brossok sowie die schriftliche Übermittlung der Ergebnisse der Familienforschung an die einzelnen Mitglieder.
§ 2 Mitgliedschaft
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1. Ordentliche Mitglieder können alle volljährigen Nachkommen des Stammvaters Daniel Martin werden, die den Namen Brossok durch Geburt tragen oder vor der Eheschließung trugen, sowie die Ehefrauen der männlichen Mitglieder und Adoptivkinder.
2. Außerordentliche Mitglieder können die Ehemänner der herausgeheirateten Mitglieder werden sowie Blutsverwandte die den Namen Brossok nie trugen.
3. Die Mitgliedschaft wird durch
1. einen Antrag, der an den Vorstand zu stellen ist und spätestens acht Wochen vor dem Familientag vorliegen muss, wenn der Familientag mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmt, und
2. der Antrag kann ersetzt werden durch eine Aufforderung zur Mitgliedschaft seitens des Vorstandes, wenn der Betreffende der Aufforderung innerhalb von vier Wochen zustimmt.
4. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Familientag mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
5. Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Tod
2. Freiwilligen Austritt
3. Ausschluss
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Abmeldung beim Vorsitzenden des Verbandes. Der Ausschluss kann mit 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Spätestens vier Wochen vor der Abstimmung über den Ausschluss sind dem Betreffenden die Gründe für den beabsichtigten Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Der Betreffende kann zu den Gründen schriftlich Stellung nehmen. Diese Stellungnahme ist vor der Abstimmung den stimmberechtigten Mitgliedern zur Kenntnis zu geben.
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§ 3 Organe des Verbandes
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1. Der Vorstand
2. Der Familientag
§ 4 Vorstand
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1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Es wird offen in getrennten Wahlgängen mit einfacher Mehrheit für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
2. Die Vorstandsmitglieder einigen sich über die Verteilung der Ämter.
3. Der Vorsitzende muss den Namen Brossok tragen, ordentliches Mitglied sein und wird persönlich in sein Amt gewählt.
4. Ein freigewordenes Amt wird bis zur turnusmäßigen Neuwahl des Vorstandes von einem anderen Vorstandsmitglied mit übernommen.
5. Der Vorstand führt die Beschlüsse des Familientages aus.
6. Der Vorstand gibt den Mitgliedern den Termin des nächsten Familientages 1 Jahr vorher bekannt. Er verschickt die Einladungen und einen Vorschlag zur vorläufigen Tagesordnung 6 Wochen vorher. Anträge für die Tagesordnung müssen 8 Wochen vor dem Familientag beim Schriftführer gestellt werden.
7. Die Sitzungen des Familientages sind zu protokollieren.
8. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 5 Familientag
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1. Der Familientag ist die Mitgliederversammlung des Verbandes. Er findet alle 3 Jahre statt.
2. Die Aufgaben des Familientages sind insbesondere:
1.Festsetzung der Tagesordnung
2.Prüfung der Kasse
3.Weisungen an den Vorstand für dessen Tätigkeit
4.Wahlen für den Vorstand
5.Entlastung der Vorstandsmitglieder
6. Verwendung des Vermögens
7. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
8. Ausschluss von Mitgliedern
9. Abstimmung über Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft
10. Fortführung der Familiengeschichte und des Stammbaums
11. Auflösung des Verbandes
12. Wahl eines Jugendwartes
13. Festsetzung des Familientages und evtl. Wahl eines Ausrichters
14.Satzungsänderungen
3. Den Vorsitz beim Familientag führt der Vorsitzende, bei seiner Abwesenheit vertritt ihn ein Vorstandsmitglied. 4. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind, von denen eines dem Vorstand angehören muss. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit, sofern nicht in dieser Satzung eine 2/3 Mehrheit gefordert ist. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Satzungsänderungen können nur beschlossen werden, wenn ein entsprechender Antrag bei einem vorausgegangenen Familientag erfolgt ist. Über Satzungsänderungen, Beschlüsse über die Mitgliedschaft und über die Auflösung des Verbandes entscheidet die 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Eine Aufteilung des Vermögens an die einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 6 Stimmrecht
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1. Stimmberechtigt für alle unter §5/2 genannten Aufgaben des Familientages sind alle ordentlichen Mitglieder.
2. Die außerordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht für die Punkte:
• Familientag
• Festsetzung der Beiträge, soweit es sich um ihre eigenen Beiträge handelt.
• Wahl des Jugendwartes
§ 7 Gäste
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1. Gäste die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Familie Brossok stehen, dürfen nach Rücksprache mit dem Vorstand an den Familientagen teilnehmen.
2. Gäste können durch den Vorstand aufgefordert werden, sofern es sich um Personen handelt, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zur Familie Brossok stehen.
3. Vereinigungen von Personen, die ebenfalls den Namen Brossok tragen und/oder in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Familie Brossok stehen, können mit dem Familienverband Brossok ein Partnerschaftsverhältniss beantragen. Der Personenkreis kann durch den Vorstand zur Teilnahme am Familientag aufgefordert werden.
§ 8 Jugendwart
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Um die Zusammenarbeit der Jugend zu fördern kann der Familientag einen Jugendwart wählen. Dieser übt seine Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem Vorstand aus. Er wird auf vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
§ 9 Organisation und Durchführung des Familientages
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Für die Organisation und Durchführung der Familientage ist der Vorstand verantwortlich.
§ 10 Gültigkeit
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Diese Satzung tritt unmittelbar nach ihrer Verabschiedung in Kraft und behält solange Gültigkeit, bis sie durch eine neue ersetzt wird.
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Satzung des Familienverbandes Brossok


